Amateurfunk im Auto weiterhin erlaubt

Käfer 1983

Ende vergangenen Jahres zeigten sich einige Funkamateure infolge einer Pressemitteilung über ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle verunsichert, ob Funken während der Fahrt verboten sein soll. An dieser Stelle sei auf die Meldung im Deutschland-Rundspruch Nr. 34/2009 hingewiesen. Dort hat der DARC die Mitglieder zur Sachlage informiert, hier nochmals der grobe Wortlaut zur Wiederholung:

Die Benutzung von Funkgeräten während einer Autofahrt kann verboten sein, wenn ein Funkgerät über eine Zusatzfunktion verfügt, die es dem Benutzer ermöglicht, Telefonate in das Fernsprechnetz abzusetzen ... Die Entscheidung betraf einen Fall, in dem ein Mann während der Fahrt ein Mobilfunkgerät an das rechte Ohr hielt und damit kommuniziert hatte. Vom Grundsatz her bleibt es aber dabei, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung lediglich die Benutzung von Mobil- und Autotelefonen, nicht aber die Benutzung und Bedienung von Funkgeräten verboten ist. Der Betrieb eines Amateurfunkgerätes im Sinne des Amateurfunkgesetzes während einer Autofahrt ist daher nach der Straßenverkehrsordnung nicht verboten.