Funken am Steuer bleibt vorerst erlaubt

In den vergangenen Wochen wurde in den Amateurfunkmedien, aber natürlich auch auf unseren Relais intensiv über eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) diskutiert. Hintergrund dieser Änderung war eine Verschärfung, wonach am Steuer unter anderem keinerlei Funkgeräte mehr hätten benutzt werden dürfen. So heißt es in der Drucksache zur Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften unter anderem (Zitat):

Mit der Änderung des § 23 Abs. 1a werden nunmehr auch Funkgeräte vom Verbot der Handheld-Nutzung elektronischer Geräte umfasst.

Eine Ausnahme gemacht wird lediglich für den Behördenfunk (BOS), hierzu heißt es:

Um die Funktionsweise der (…) genannten Institutionen nicht zu beeinträchtigen, wird für diese als Ausnahme die Benutzung von Funkgeräten ausdrücklich auch dann erlaubt, wenn diese aufgenommen oder gehalten werden. Dies gilt jedoch nur, solange sich das Fahrzeug ohne Beifahrer im Verkehr befindet, da ansonsten zumutbar ist, dass der Beifahrer den Funkkontakt übernimmt.

Diese große Einschränkung für den Amateur-Mobilfunk kam für die Funkverbände offensichtlich sehr kurzfristig und überraschend. Bereits am vergangenen Freitag, den 07.07.2017 sollte sie endgültig im Bundesrat beschlossen werden.

Zuvor hatte der Verkehrsausschuss des Bundesrats empfohlen, dass das Verbot für das Funken am Steuer für „im Fahrzeug festverbaute CB-Funkgeräte“ erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren gelten sollte. Später hatte das Bundesland Niedersachsen eine weitere Empfehlung vorgelegt, wonach diese Drei-Jahres-Frist nicht nur für CB-Funkgeräte, sondern alle „im Fahrzeug mitgeführten Funkgeräte“ gelten sollte.

Kurz vor der endgültigen Beschlussfassung hat die Bundesregierung ihren Antrag nun zurückgezogen. Daher wurde am Freitag nicht über die Änderung entschieden und es bleibt zunächst alles beim alten. Der Rückzug hat aber mitnichten etwas mit unserem Hobby zu tun. Es geht vielmehr darum, Strafen zu verschärfen, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird und Einsatzfahrzeuge infolge dessen behindert werden. Dies bedeutet auch, dass die Bundesregierung offenbar grundsätzlich an ihren Regeln festhält und den Entwurf lediglich um ein weiteres Thema ergänzen möchte. Die Entscheidung könnte daher bereits in der nächsten Sitzung nach der Sommerpause, am 22.09.2017, nachgeholt werden. Ob die Funkverbände bis dahin noch etwas ausrichten können bleibt abzuwarten.

Auch ist zu beachten, dass die Änderungen, also die Drei-Jahres-Schonfrist für Funkgeräte, nun erst einmal nicht mehr im Entwurf stehen. Auch hier muss man genau beachten, ob Niedersachsen seinen Änderungsvorschlag erneut einbringt. Anderenfalls würden die Regelungen auch für Funkamateure sofort gelten.

Wie auch immer, wir hoffen natürlich, dass sich niemand unserer Nutzer von diesen Einschränkungen wird abbringen lassen. Funkamateure haben sich stets auch dadurch ausgezeichnet, dass sie immer einen Weg und eine Lösung gefunden haben. Lasst uns in diesem Sinne gemeinsam gute Lösungen finden.